§ 1Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der German Tuning Xperience (nachfolgend „Werkstatt“) gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
- Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Werkstatt hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 2Vertragsschluss
- Angebote der Werkstatt sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst durch Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail) oder durch tatsächliche Ausführung zustande.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
§ 3Preise und Zahlung
- Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand bzw. gemäß vorheriger Vereinbarung.
- Rechnungen sind sofort nach Zugang fällig, spätestens jedoch 7 Kalendertage nach Abnahme, ohne Abzug.
- Bei Zahlungsverzug ist die Werkstatt berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen, gegenüber Unternehmern in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Rechnungen können elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail als PDF oder als E-Rechnung); der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden. Gegenüber Unternehmern erfolgt die Rechnungsstellung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Rechnung.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 4Kostenvoranschläge
- Kostenvoranschläge sind unverbindlich und maximal 3 Wochen gültig. Eine Vergütung für die Erstellung eines Kostenvoranschlags wird nur berechnet, wenn dies zuvor ausdrücklich vereinbart wurde.
- Ergeben sich Mehrkosten von mehr als 10 % des veranschlagten Betrags, wird der Kunde vorab informiert; bei einer wesentlichen Überschreitung holt die Werkstatt die Zustimmung des Kunden ein. Das gesetzliche Kündigungsrecht des Kunden bei wesentlicher Überschreitung eines Kostenanschlags (§ 650 BGB) bleibt unberührt.
§ 5Fertigstellung, Abnahme und Abholung
- Vereinbarte Fertigstellungstermine sind nur bei Zusage in Textform verbindlich. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung des Kunden, nicht rechtzeitiger Verfügbarkeit von Teilen oder höherer Gewalt beruhen, verlängern die Frist angemessen.
- Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug spätestens 3 Werktage nach Mitteilung der Fertigstellung abzuholen.
- Holt der Kunde das Fahrzeug nicht fristgerecht ab, gilt § 7 (Standzeiten und Standgeld).
- Offensichtliche Mängel sollen innerhalb von 14 Tagen nach Abholung in Textform angezeigt werden. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
§ 6Pflichten der Werkstatt, Mitwirkungspflichten des Kunden
- Die Werkstatt verpflichtet sich zur fachgerechten Ausführung aller Arbeiten nach den geltenden Regeln der Technik.
- Die Werkstatt informiert den Kunden über erkennbare Zusatzarbeiten oder Risiken bei Montage/Zerlegung und holt dessen Zustimmung ein.
- Der Kunde verpflichtet sich, vollständige Angaben zu bekannten Schäden, vorherigen Reparaturen und Umbauten zu machen sowie erforderliche Unterlagen (z. B. Fahrzeugpapiere) bereitzustellen.
- Der Kunde wirkt an der Durchführung des Auftrags mit, insbesondere durch rechtzeitige Entscheidungen über Reparaturumfang und Kostenvoranschläge, erforderliche Freigaben, die Beistellung vereinbarter Teile sowie vereinbarte Zahlungen.
- Für mitgebrachte oder beigestellte Teile übernimmt die Werkstatt keine Gewähr hinsichtlich Eignung und Qualität; hierfür haftet der Kunde. Die Werkstatt kann den Einbau beigestellter Teile ablehnen.
- Der Kunde entfernt Wertgegenstände und persönliche Gegenstände aus dem Fahrzeug. Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände haftet die Werkstatt nur nach Maßgabe des § 12.
§ 7Standzeiten und Standgeld
- Holt der Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung bzw. Abholaufforderung ab, gerät er in Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB).
- Der Kunde gerät ebenfalls in Annahmeverzug, wenn Beginn oder Fortführung der Arbeiten unterbleiben, weil er eine erforderliche Mitwirkung nach § 6 Abs. 3 und 4 (z. B. Entscheidung über Kostenvoranschlag oder Reparaturumfang, Freigabe, Beistellung von Teilen oder Unterlagen, vereinbarte Zahlung) trotz Aufforderung in Textform und angemessener Fristsetzung (mindestens 14 Tage) nicht erbringt (§§ 293 ff., 642 BGB).
- In den Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Werkstatt berechtigt, für die weitere Aufbewahrung des Fahrzeugs ein Standgeld zu berechnen; ob sie hiervon Gebrauch macht, steht in ihrem Ermessen. Das Standgeld beträgt derzeit 5,00 € brutto je angefangenem Kalendertag für Stellplätze im Freien und 10,00 € brutto je angefangenem Kalendertag für Stellplätze in der Halle, höchstens jedoch die ortsübliche Vergütung für einen vergleichbaren Stellplatz.
- Das Standgeld wird frühestens ab dem Tag nach Ablauf der jeweils gesetzten Frist berechnet. Im Fall des Absatzes 2 wird Standgeld zudem erst berechnet, wenn das Fahrzeug seit der Aufforderung insgesamt länger als acht Wochen bei der Werkstatt steht.
- Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass der Werkstatt kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Der Werkstatt bleibt der Nachweis eines höheren Aufwands sowie die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche (insbesondere §§ 304, 642 BGB) unbenommen.
- Die Werkstatt kann das Fahrzeug nach vorheriger Ankündigung in Textform auf Kosten des Kunden auch anderweitig unterstellen, wenn betriebliche Gründe dies erfordern.
- Im Fall des Absatzes 2 kann die Werkstatt nach fruchtlosem Ablauf einer weiteren angemessenen Frist verlangen, dass der Kunde das Fahrzeug im jeweiligen Zustand abholt. Das Recht der Werkstatt zur Kündigung nach § 643 BGB und der Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen bleiben unberührt.
- Während des Annahmeverzugs hat die Werkstatt nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten (§ 300 Abs. 1 BGB); § 12 bleibt unberührt.
§ 8Tuning, Leistungsänderungen, Motorsportteile
- Änderungen am Fahrzeug (z. B. Leistungssteigerung, Software, Fahrwerk, Abgasanlage) können die Betriebserlaubnis, Abgas- und Geräuschwerte, Herstellergarantien sowie den Versicherungsschutz berühren. Die Werkstatt weist den Kunden hierauf hin.
- Soweit Änderungen einer Abnahme oder Eintragung bedürfen (insbesondere nach § 19 StVZO), obliegt deren Veranlassung dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Teile und Leistungen, die als „nur für den Motorsport“ oder „ohne Straßenzulassung“ gekennzeichnet sind, sind nicht für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr bestimmt. Die Verantwortung für die Verwendung trägt der Kunde.
- Angaben zu Leistungswerten (z. B. kW/PS, Drehmoment) verstehen sich als Richtwerte im Rahmen üblicher Serien- und Messtoleranzen, sofern sie nicht ausdrücklich als zugesichert bezeichnet werden.
§ 9Alt- und Austauschteile
- Ausgebaute Teile werden dem Kunden auf Verlangen bei Auftragserteilung ausgehändigt. Andernfalls werden sie fachgerecht entsorgt oder verwertet, ohne dass dem Kunden hierfür eine Vergütung zusteht.
- Bei Instandsetzung im Austauschverfahren gehen die ausgebauten Altteile mit der Abwicklung des Auftrags in das Eigentum der Werkstatt bzw. des Lieferanten über.
§ 10Probe- und Überführungsfahrten, Prüfstandsläufe
- Die Werkstatt ist berechtigt, im Rahmen des Auftrags Probe- und Überführungsfahrten sowie Prüfstandsläufe durchzuführen.
- Prüfstandsläufe und Messfahrten im Rahmen von Tuningarbeiten erfolgen mit der gebotenen Sorgfalt. Auf erkennbare konstruktions- oder verschleißbedingte Risiken bestehender Bauteile weist die Werkstatt hin.
§ 11Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
- Bei berechtigten Mängelrügen ist der Werkstatt zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, soweit gesetzlich vorgesehen.
§ 12Haftung
- Die Werkstatt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Werkstatt nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Bei durch den Kunden mitgebrachten oder angelieferten Ersatzteilen übernimmt die Werkstatt keine Haftung für Funktion, Passgenauigkeit oder daraus resultierende Folgeschäden, es sei denn, ein Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Absatz 1 bleibt unberührt.
§ 13Eigentumsvorbehalt, Pfandrecht und Verwertung
- Eingebaute oder ersetzte Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Werkstatt, soweit gesetzlich möglich (Eigentumsvorbehalt).
- Der Werkstatt steht wegen ihrer Forderungen aus dem Auftrag das gesetzliche Werkunternehmerpfandrecht (§ 647 BGB) an dem Fahrzeug sowie an übergebenen Gegenständen zu.
- Bei Zahlungsverzug ist die Werkstatt berechtigt, das Fahrzeug zurückzubehalten.
- Wird das Fahrzeug trotz Zahlungs- und Abholaufforderung nicht abgeholt bzw. die Forderung nicht beglichen, kann die Werkstatt das Fahrzeug nach den gesetzlichen Vorschriften über den Pfandverkauf verwerten. Die Verwertung wird dem Kunden zuvor in Textform angedroht; sie erfolgt frühestens einen Monat nach der Androhung (§ 1234 BGB) und in der Regel nicht vor Ablauf von 60 Tagen Standzeit. Der Erlös wird auf die Forderungen der Werkstatt angerechnet; ein Überschuss wird ausgekehrt.
§ 14Datenschutz und Umweltschutz
- Kundendaten sowie auftragsbezogene Fahrzeug- und Diagnosedaten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Werkstatt.
- Altteile, Altöl und sonstige schadstoffhaltige Materialien werden nach den gesetzlichen Vorschriften entsorgt.
§ 15Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen
- Ist der Kunde Verbraucher und wurde der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 ff. BGB zu. Die Werkstatt stellt dem Kunden in diesen Fällen eine gesonderte Widerrufsbelehrung zur Verfügung.
- Verlangt der Verbraucher, dass die Werkstatt mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, hat er im Fall des Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften zu leisten. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 4 BGB.
§ 16Verbraucherstreitbeilegung
Die Werkstatt ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
§ 17Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats entzogen wird.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Werkstatt.
- Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
- Vertragssprache ist Deutsch.